AGB

7. Haftung und Pflichten a.) Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände sind sorgsam zu behandeln. Beschädigungen sind nach Feststellung unverzüglich den Vermietern zu melden. Der/die Mieter:in haftet für die durch ihn/ihr verursachten Beschädigungen am Objekt oder den darauf befindlichen Gegenständen. b.) Der Mieter verpflichtet sich, im Objekt ausgehängte Hausordnung zu halten. c.) Das Rauchen ist innerhalb des Gebäudes nicht gestattet. d.) Die Haltung von Haustieren ist nicht gestattet. e.) Der Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht am Wohnsitz des Vermieters. f.) Die Unterkunft ist vollständig möbliert und eingerichtet sowie im vorgefundenen Zustand zurückzugeben.